HOTOWICKA TRANSPORTE

ZUVERLÄSSIG - FLEXIBEL - FAIR

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in jeweils aktueller Fassung. Die ADSp begrenzen die gesetzliche Haftung nach § 449 HGB in Ziff. 23. Für die Erbringung logistischer Leistungen gelten ergänzend die Logistik-AGB, jeweils neueste Fassung. Vorrangig gelten für all unsere Tätigkeiten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 01.06.2021

1. Beförderungsausschlüsse / Verbotsgüter
Von der Beförderung sind ausgeschlossen:

1.1. alle unter Ziff. 1.3 ADSp aufgeführten Güter,

1.2. sowie darüber hinaus alle Zahlungsmittel, insbesondere Geld, Wertpapiere, Kredit-, Bank- oder Debit-Karten, Telefonkarten oder vergleichbare Wertzertifikate;

1.3. Schmuck, Edelsteine, echte Perlen, Pelze, Teppiche, Uhren, Antiquitäten, Skulpturen, Ausstellungs- und sonstige Kunstgegenstände;

1.4. Schusswaffen sowie Teile von Schusswaffen und Munition hierfür nach den Definitionen des deutschen Waffengesetzes, mit Ausnahme von Sportwaffen;

1.5. lebende oder tote Tiere, menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;

1.6 Umzugsgut;

1.7. Reisegepäck;

1.8. Kraftfahrzeuge aller Art, insbesondere auch Motorräder, Motorroller, Motorboote, Quads, Gabelstapler;

1.9. bei grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Import oder Export nach den Bestimmungen der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist;

1.10. alle Sendungen, soweit deren Empfänger in den Anhängen I der EG-Antiterrorverordnungen 2580/2001 und 881/2002 oder sonstigen Sanktionslisten in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind;

1.11. jegliche strahlenempfindliche Güter, bei denen wegen Durchleuchtungen, insbesondere durch Röntgenstrahlen, anlässlich von Sicherheitskontrollen, die Gefahr von Schädigungen besteht.

2. Rechtsfolgen bei Verstößen

2.1. Die Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen ist nicht verpflichtet, das Vorliegen eines Beförderungsausschlusses zu prüfen. Der Versender ist verpflichtet, vor Übergabe zu prüfen und der Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen anzuzeigen, ob es sich um von der Beförderung ausgeschlossene Güter im Sinne von Ziffer 1 handelt. In Zweifelsfällen hat der Versender die Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen hierüber zu informieren und dessen Entscheidung einzuholen. Unterlässt der Versender dies, gilt dies als Erklärung, dass das Paket keine ausgeschlossenen Güter enthält.

2.2. Die Übernahme von gemäß Ziffer 1 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.

2.3. Erlangt die Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen nach Übernahme des Gutes positive Kenntnis von einem Beförderungsausschluss gemäß Ziffer 1 oder sprechen konkrete Umstände für das Vorliegen eines solchen, ist die Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen berechtigt die Weiterbeförderung zu verweigern.

2.4. Der Versender haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziffer 1 ausgeschlossenen Gütern entstehen.

2.5. Beim Verstoß gegen Beförderungsausschlüsse nach Ziffer 1 ist die Haftung seitens der Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen für Verlust und Beschädigung ausgeschlossen.

3. Mindestlohngesetz (MiLoG)

3.1. Bezüglich des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Deutschland erklärt die Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen, dass sie sich an die gesetzlichen Vorschriften des MiLoG, insbesondere im Bereich des Mindestlohns, hält.

3.2. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Nachunternehmer bei Auftragsannahme seinerseits zur uneingeschränkten Einhaltung des MiLoG in der jeweils gültigen Fassung.

3.3. Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen stellt der Auftragnehmer (Nachunternehmer) die Firma Jana Hotowicka Transportunternehmen von jeglichen finanziellen Ansprüchen Dritter und allen Kosten inklusive Bußgeldern frei. Ausschließlicher Gerichtsstand – soweit zulässig – für sämtliche gegenseitigen vertraglichen Ansprüche ist Freiberg. Sofern wir als Absender haften, ist die Haftung nach § 414 HGB beschränkt auf den dreifachen Betrag der Fracht.

4. Datenschutz

4.1. Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet alle Informationen, die er von uns vertraulich oder ähnlich gekennzeichnet bzw. bezeichnet erhalten hat oder die wegen ihrer Art vertraulich sind, als vertraulich und als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich nicht auf Informationen, die sich bereits rechtmäßig im Besitz des Bestellers/Auftraggebers befanden oder die öffentlich bekannt waren.

5. Anzuwendendes Recht

5.1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.  

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder des aufgrund dieser AGB geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt.